Urlaubsgeld meint immer eine Einmalzahlung zusätzlich zum normalen Entgelt. Ein zusätzliches Urlaubsgeld gibt es in der TG nicht, ebenso kein Weihnachtsgeld.
Es wird das im Dreiseitigen Vertrag geregelte Bruttomonatsgehalt zu Grunde gelegt.
Die Urlaubsvergütung (meint die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers in Zeiten des Urlaubes) wird ratierlich gezahlt, also in dem Umfang, in dem der Urlaubsanspruch monatlich entsteht. Der monatliche Anteil ist in der Beispielrechnung TG ausgewiesen.
Wenn Sie trotz der ratierlichen Urlaubsvergütung Urlaub nehmen müssen oder wollen, dann ist das eine Ortsabwesenheit, die wegen des Transfer-Kurzarbeitergeldes von der Agentur für Arbeit erlaubt werden muss. Wenn die Agentur für Arbeit zugestimmt hat, haben wir in der Regel keine Einwände.