Sprinterprämie und Rückkehrrecht werden aktiviert, sobald Sie mindestens einen Tag in der Transfergesellschaft angestellt waren. Falls Sie vorher eine neue Arbeitsstelle antreten, verfallen diese Ansprüche.
Sprinterprämie und Rückkehrrecht werden aktiviert, sobald Sie mindestens einen Tag in der Transfergesellschaft angestellt waren. Falls Sie vorher eine neue Arbeitsstelle antreten, verfallen diese Ansprüche.