Transfer und Outplacement
Für jeden Fall das richtige Instrument
Outplacement
Unabhängig und flexibelTransferagentur
Flexibel und förderfähigTransfergesellschaft
Förderfähig und sicherTransfer & Outplacment im Schnell-Vergleich
Outplacement | Transferagentur | Transfergesellschaft | |
Vorteil | Unabhängig und flexibel | Flexibel und förderfähig | Förderfähig und sicher |
Start | Jederzeit (vor, während und nach der Kündigung) | I.d.R. nach der Kündigung | I.d.R. mit der Kündigung beim Abschluss des dreiseitigen Übernahme-Vertrages |
Laufzeit & Förderung | Drei bis zwölf Monate, nicht förderbar | Max. bis Ende der Kündigungsfrist förderbar | Max. zwölf Monate als beE* mit Transfer-Kurzarbeitergeld u.a. förderbar |
Anschluss-Optionen | Rückkehrrecht, Stabilisierung in der Probezeit | Übergang in Transfergesellschaft oder Outplacement | Übergang in Outplacement, Stabilisierung in der Probezeit |
Sozialplan erforderlich | Nein | Ja | Ja |
*beE = betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit
Checkliste
Checkliste Transfermaßnahmen
Kommt staatliche Förderung für Sie in Frage?
Es gibt gesetzliche Bedingungen für die staatliche Förderung einer Transfergesellschaft (§111 i.V.m. §110) und Transferagentur (§110). Um für Planungssicherheit in Ihrem Restrukturierungsprojekt zu sorgen, können Sie anhand dieser Checkliste prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um finanzielle Zuschüsse erhalten zu können.
Fallstudie
Werkschließung wegen Standortverlagerung
- 47 Mitarbeitenden wurde eine Brücke in eine Anschlussbeschäftigung geschlagen
- Schnelle Vermittlung dank Transferagentur
Mit der vom Mutterkonzern angeordneten Schließung eines Produktionswerks endete eine über hundertjährige Firmengeschichte. Es standen somit alle Beschäftigten vor der Entlassung und damit vor einer beruflich unsicheren Zukunft.
Rechtliche Grundlagen
Für die Inanspruchnahme von Transfermaßnahmen im Sinne der Transferagentur bzw. für den Übertritt in eine Transfergesellschaft bedarf es der Einvernehmlichkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Angebot des Übertritts in eine Transfergesellschaft bzw. das Wahrnehmen der Transferangebote einer Transferagentur für Mitarbeiter ist freiwillig.
Der Arbeitgeber kann gem. § 110 SGB III bei der Agentur für Arbeit einen Zuschuss für die Kosten der Dienstleistungen der Transferagentur in Höhe von bis zu 50% der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten (max. 2500 €) beantragen.
Personalabbau wirtschaftlich und fair?
Ja, das geht!
Nicht nur in Krisenzeiten müssen die Interessen der Mitarbeitenden sowie die von Unternehmen gleichermaßen berücksichtigt und transparent beleuchtet werden. Das gilt immer, wenn berufliche Trennungsprozesse anstehen. Wenn alle Fakten gesammelt sind, gilt es das Machbare sinnvoll abzuwägen und das Bestmögliche effizient umzusetzen. Eine gute Moderation und Kommunikation zum frühestmöglichen Zeitpunkt ist dabei das A&O für eine anschließend reibungslose Abwicklung. biema hilft die Weichen richtig zu stellen und das richtige Instrument oder die richtige Mischung aus Transferagentur, Transfergesellschaft und Outplacement zu wählen.
Unabhängig und unparteiisch
biema hilft den Beteiligten die neue Situation zu verstehen, anzunehmen und neue Chancen und Perspektiven darin zu erkennen. Dabei behalten wir den neutralen Blick.
Mit Herz und Verstand
„Menschen wertschätzen. Potentiale wertschöpfen“. Diesem Versprechen sind wir als biema Transfer GmbH verpflichtet.
Kurz und knapp: Was macht biema aus?
- Kompetenzteam-Methode: Pool von professionell und langjährig eingespielten Expert:innen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Qualifikationen und Branchenexpertisen mit Erfahrung und Sensibilität für alle Hirarchieebenen, von Azubis bis zum C-Level.
- Betreuungsschlüssel: Ein Haupt-Coach und mehrere Co-Coachs, Dozenten und Trainer pro Teilnehmer:in für individuelle Beratung auf Augenhöhe
- Ganzheitlicher Beratungsansatz: Geprüfte und bewährte Verfahren, Methoden und Prozesse, von der Eignungsfeststellung über Persönlichkeitsentwicklung bis zur Selbstvermarktung und Stabilisierung, die individuell pro Teilnehmer:in gestaltet werden
- Ziel- & Qualitätsfokus: Zertifizierung nach AZAV und DIN EN ISO 9001:2015; sehr gute Vermittlungs-, Platzierungs- und Qualifizierungsquoten
- Kundenzufriedenheit: Weiterempfehlungsquoten im Schnitt von über 97%
- Organisationskompetenz: Hocheffiziente, dynamische, individuelle, transparente und verlässliche Zusammenarbeit, immer kooperations- und netzwerkorientiert
Unsere Stärken
So erreichen Sie uns
Sie haben Fragen zu unseren Transfer- und Outplacementangeboten?
Ihre Ansprechpartnerin:
Jasmin Biermann-Gässler
Geschäftsführung biema Transfer GmbH
Telefon: 0771-922 69 188
E-Mail: jb@biema-transfer.de – LinkedIn – Xing