Ja. Für die Lohnfortzahlung bei Krankheit gelten die gleichen Regeln wie sonst auch. 6 Wochen wird das Entgelt fortgezahlt und dann beginnt die Zahlung von Krankengeld. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt in gleicher Höhe wie während der übrigen Zeit in der Transfergesellschaft, das Krankengeld durch die Krankenkasse fällt geringer aus.