Die Transfergesellschaft führt als Ihr neuer Arbeitgeber weiterhin die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Diese Beiträge sind in der Muster-Lohnabrechnung nicht separat aufgeführt, werden jedoch auf den späteren, tatsächlichen Entgeltabrechnungen ausgewiesen.